Wichtige Information - Abkochanordnung Trinkwasser
In der Gemeinde Mistelbach wurde am 30.11.2023 im Trinkwasser eine Trübung festgestellt; eine mikrobiologische Belastung (Keime) liegt nicht vor.
Das Gesundheitsamt Bayreuth hat aus diesem Grunde eine Abkochanordnung erlassen. Das Wasser aus der Wasserversorgungsanlage darf als Brauchwasser für das Zubereiten von Speisen und Getränken nur abgekocht verwendet werden.
Eine Nutzung als Trinkwasser ist gänzlich untersagt.
Diese Anordnung gilt ab sofort.
Änderungen werden sofort bekannt gegeben.
Für Rücksprachen steht Ihnen die Verwaltungsgemeinschaft Mistelbach (Herr Körber, Tel. 09201/987-20 oder Herr Lippert, Tel. 09201/987-23) gerne zur Verfügung.