Verwaltungsgliederung

Digitale Lichtbilder für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässe

Digitale Lichtbilder für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen

Digitale Lichtbilder für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen

 

Seit dem 1. Mai 2025 sind nur noch digitale Lichtbilder erlaubt.

In der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Mistelbach steht das neue System PointID® der Bundesdruckerei zur Verfügung. Hier kann das digitale Lichtbild direkt vor der Antragstellung eines Personalausweises oder Reisepasses abgegeben werden. Eine Vorabregistrierung ist nicht erforderlich. Sie können das Gerät vor Ort in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft nutzen.

Die Gebühren für die Erstellung eines digitalen Lichtbilds belaufen sich aktuell auf 6,00 €.

 

Hintergrund dieses neuen Service ist:

Seit dem 1. Mai 2025 dürfen von den Einwohnermeldeämtern bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen nur noch digitale Lichtbilder angenommen werden. (Gescannte) Papierfotos, selbst aufgenommene Bilder oder Ausdrucke werden nicht mehr akzeptiert.

Das Bundesinnenministerium will auf diesem Wege Manipulation vorbeugen, die Abgabe von ausschließlich biometrischen Passbildern sichern und die Digitalisierung im Pass- und Ausweiswesen vorantreiben.

 

Digitale Passbilder vom Fotografen weiterhin möglich

Alternativ bieten zertifizierte Dienstleister weiterhin digitale Passbilder an, die über einen Upload bereitgestellt werden. Nach der Fotoaufnahme erhalten Bürgerinnen und Bürger einen QR-Code ausgehändigt, mit dem wir das digitale Lichtbild aus einer gesicherten Cloud abrufen können.

 

Für anderweitige Dokumente (Führerschein, Schwerbehindertenausweis etc.) kann dieser Service nicht genutzt werden. Hier ist weiterhin ein Lichtbild in ausgedruckter Form erforderlich.

In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals auf die Möglichkeit der Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten hinweisen. Nutzen Sie diesen Weg um längere Wartezeiten, insbesondere am Donnerstagnachmittag, zu vermeiden.

 

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen Frau Bauer (Tel.: 09201 / 987-28) und Frau Dorsch (Tel.: 09201 / 987-10) gerne zur Verfügung.

Personalausweis Muster

Ausweise und Pässe

 

 

 

 

 

 

 

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Ausweisdokumenten:

 

Personalausweis

  • bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 22,80 Euro (sechs Jahre gültig)
  • über 24 Jahre: 37,00 Euro (zehn Jahre gültig)
  • vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro (drei Monate gültig)
  • Antragstellung nur persönlich, bis zum 16. Lebensjahr nur gemeinsam mit dem gesetzlichen Vertreter
    Formular Zustimmungserklärung
  • die Abgabe des Fingerabdruckes ist ab dem 6. Lebensjahr Pflicht
  • Produktionszeitraum ca. 2 - 4 Wochen

    Zur Beantragung eines Personalausweises ist folgendes mitzubringen:

  • den alten Personalausweis bzw. Kinderreisepass
  • die Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten die Eheurkunde
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild 

 

Reisepass

  • bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 Euro (sechs Jahre gültig)
  • über 24 Jahre: 70,00 Euro (zehn Jahre gültig)
  • vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro
  • Antragstellung nur persönlich, bei Minderjährigen muss das Einverständnis der gesetzlichen Vertreter erklärt werden
    Formular Zustimmungserklärung
  • bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis vorzulegen
  • die Abgabe des Fingerabdruckes ist ab dem 6. Lebensjahr Pflicht
  • in dringenden Fällen kann auch ein Expressreisepass beantragt werden
    (Lieferung innerhalb von drei Tagen; Zuschlag: 32,00 Euro)
  • Produktionszeitraum ca. 4 - 6 Wochen

    Zur Beantragung eines Reisepasses ist folgendes mitzubringen:

  • den alten Personalausweis, alten Reisepass bzw. Kinderreisepass
  • die Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten die Eheurkunde
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild 

 

eID-Karte für EU-Bürger

  • nur auf Antrag und ausschließlich für EU-Bürger/Innen anderer Mitgliedsstaaten der EU oder EWR (Europäischen Wirtschaftsraum)
  • Gebühr 37,00 Euro (zehn Jahre gültig)
  • zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion
  • dient nicht als Ausweispapier oder Reisedokument
  • Antragsteller muss mindestens 16 Jahre alt sein

 

Weitere Informationen und Formulare zum Thema Melde- und Passwesen

 

Ansprechpartner in der Verwaltung:

 

Frau Dorsch (Zimmer 01)

Tel. 09201 / 987-10

E-Mail: einwohneramt@vg-mistelbach.bayern.de

 

Frau Bauer (Zimmer 02)

Tel. 09201 / 987-28

E-Mail: einwohneramt@vg-mistelbach.bayern.de

Bürgerserviceportal

Bürgerserviceportal der Verwaltungsgemeinschaft Mistelbach

Im Rahmen des Bürgerservice-Portals haben Sie die Möglichkeit, Anträge an die Verwaltungsgemeinschaft Mistelbach online zu erfassen und direkt zur weiteren Bearbeitung weiterzuleiten. Nutzen Sie hierfür den weiterführenden Link am Ende dieses Artikel …mehr

Abwassergebühr und Herstellungsbeitrag

Verbrauchsgebühren
Abwassergebühr pro m³: 2,97 € Herstellungsbeitrag für Entwässerungsanlage
2,02 € pro m² Grundstücksfläche 12,02 € pro m² Geschossfläche …mehr