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Verwaltungsgemeinschaft Mistelbach | Online: https://www.vg-mistelbach.de/
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Ein Sterbefall im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn die im Ausland verstorbene Person die deutsche Staatsangehörigkeit besaß.
Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt den Sterbefall, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin den Sterbefall.
Die Nachbeurkundung des Sterbefalls ist möglich für
Antragsberechtigte sind
Nachbeurkundung im Sterberegister: 50,00 EUR
Sterbeurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: 12,00 EUR
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|---|---|---|
Frau Dorsch | 09201 987-10 | EG 01 | |
Frau Bauer | 09201 987-28 | EG 02 |
Weiterführende Links | |
Sterbefall im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Sterberegister |