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Verwaltungsgemeinschaft Mistelbach | Online: https://www.vg-mistelbach.de/
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Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Herr Lautner | 09201 987-19 | OG 11 |