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Verwaltungsgemeinschaft Mistelbach | Online: https://www.vg-mistelbach.de/
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Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Rechtsvorschriften
Rechtsbehelfsbelehrung
Verwandte Leistungen
Stand: 17.04.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe
BayernPortal)
Folgende Ansprechpartner sind zuständig:
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Herr Rauh | 09201 987-12 | EG 08 | |
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